Forschungsbericht 2022 - Max-Planck-Institut für Rechtsgeschichte und Rechtstheorie

Zwischen Thinktank und Jura-Fakultät: Die Rechtswissenschaften in der Max-Planck-Gesellschaft

Autoren
Kunstreich, Jasper; Vogenauer, Stefan (Ko-Autor)
Abteilungen
Abteilung Europäische und vergleichende Rechtsgeschichte (Stefan Vogenauer)
 
Zusammenfassung
Ein Forschungsprojekt am Max-Planck-Institut für Rechtsgeschichte und Rechtstheorie hat die Entwicklung der Rechtswissenschaft in der Max-Planck-Gesellschaft von ihren Anfängen bis zum Jahr 2002 untersucht. Juristische Institute gab es schon in den 1920er-Jahren in der Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft, der Vorgängerin der MPG. Sie verbanden Grundlagenforschung mit Rechtsauskunft und Politikberatung. Ein regelrechter Cluster juristischer Institute entstand in den 1960er-Jahren. Er ist der einzige Cluster fachlich verwandter Institute in der Geistes- und Sozialwissenschaftlichen Sektion.

Warum unterhält die Max-Planck-Gesellschaft (MPG), die so stark von den Naturwissenschaften geprägt ist, eigene rechtswissenschaftliche Institute? Neben den Pfadabhängigkeiten, die in die Zeit der Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft (KWG) zurückreichen, liegt dies am Einfluss einzelner Persönlichkeiten auf die MPG als Organisation und an einer gewissen Politiknähe dieser Institute. Die Institute waren hybride Einrichtungen, die rechtswissenschaftliche Grundlagenforschung mit Rechts- und Politikberatung in Fragen des ausländischen und internationalen Rechts kombinierten. Damit deckten sie einen Bedarf aufseiten der Rechtsanwender, der von den Universitäten nicht bedient werden konnte.

Das Erbe der Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft

Bereits den ersten beiden juristischen Instituten, die im Berlin der 1920er-Jahre ins Leben gerufen wurden, war dieses Element der Politikberatung eingeschrieben. Ausdrücklich sollten sie mit ihrer Expertise auf den Gebieten des Völkerrechts und des internationalen Privatrechts auch deutschen Behörden und Gerichten dienen. Das machte sie anfällig für die Indienstnahme durch die Politik, was insbesondere unter dem NS-Regime geschah: Schon früh entledigte man sich jüdischer Mitarbeiter, die Institute erstellten Gutachten zu den Rechtsordnungen in den besetzten Gebieten.

Noch vor Kriegsende wurden die Spezialbibliotheken aus Furcht vor Bombardierung nach Heidelberg respektive Tübingen ausgelagert. So gelangten die Institute in die späteren Zonen der westlichen Alliierten, in der die Max-Planck-Gesellschaft 1948 gegründet wurde, und wurden bald in die MPG übernommen. In beiden Fällen durften die früheren Direktoren, Hans Dölle und Carl Bilfinger, ihre Arbeit fortsetzen. Das ist bemerkenswert, denn man hätte auch auf emigrierte Kollegen oder relativ wenig vorbelastete Personen zurückgreifen können.

Ein Cluster entsteht

Die beiden Jura-Institute bildeten den Kern der neu zu gründenden geisteswissenschaftlichen Sektion der MPG. Nach und nach kamen weitere Institute wie die Bibliotheca Hertziana und das MPI für Geschichte hinzu. Bald stellte sich die Frage, wie die Sektion sich ausrichten und wachsen sollte. Das beschwor einen Konflikt mit den Bundesländern herauf, die es am liebsten gesehen hätten, wenn sich die MPG ganz auf die Naturwissenschaften konzentriert hätte. Demgegenüber begründeten MPG-Juristen wie Hermann Mosler und Konrad Zweigert die Notwendigkeit neuer juristischer und damit auch geisteswissenschaftlicher Institute mit dem Bedarf nach einer besonderen Expertise in Politik und Verwaltung. So wurde in den 1960er-Jahren zunächst das MPI für europäische Rechtsgeschichte in Frankfurt unter Helmut Coing, der später auch als Vizepräsident der MPG fungierte, gegründet. In der Folge wurden zwei Universitätsinstitute in die MPG übernommen: aus Freiburg das Institut für internationales Strafrecht und aus München das Institut für internationales Patentrecht.

Stabilität und Wachstum

Die so entstandene Gruppe juristischer Institute begann, das universitäre Fach Rechtswissenschaft in die MPG zu spiegeln – an sich ungewöhnlich für diese wissenschaftliche Organisation, die selten komplette Fächer abbildet. Neugründungen konnten nunmehr durch die fortschreitende fachliche Ausdifferenzierung der Rechtswissenschaften begründet werden – etwa im Falle des Instituts für Sozialrecht. So wurde die MPG schließlich eingebunden in eine spezifisch deutsche Arbeitsteilung zwischen Rechtswissenschaften, Rechtsprechung und Rechtssetzung, die gemeinsam das Rechtssystem fortbilden. Die MPIs erstellten Gutachten für deutsche Gerichte, ihre Expertise wurde bei Gesetzgebungsvorhaben angefragt, sie veröffentlichten zu fast allen Aspekten der deutschen Rechtsdogmatik. Als es in den 1980er- und 1990er-Jahren zu den ersten Sparrunden in der MPG kam, konnten die juristischen Institute nennenswerte Einschnitte abwehren.

Ein wesentliches Merkmal der juristischen MPIs war ihre Hinwendung zu den Grundlagenfächern und dem internationalen Recht, die an den Universitäten nur nebensächlich behandelt wurden. In dieser Hinsicht genossen die MPIs eine besondere Freiheit. Es war auch dieser Ansatz, der sie ausgesprochen anschlussfähig machte für den weltweiten Austausch. Seit den späten 1990er-Jahren ist das Gespräch über das Recht interdisziplinärer und international vernetzter geworden. Dies schlägt sich wiederum in den Neugründungen, Erweiterungen und Umbenennungen der juristischen MPIs jüngeren Datums nieder. Es stellt diese Institute aber auch vor neue Herausforderungen: Der Spagat zwischen der deutschen Rechts(wissenschafts)kultur und dem globalen und in hohem Maße interdisziplinären Diskurs wird größer.

Das Ganze ist größer als die Summe seiner Teile

Unser Forschungsprojekt zur Geschichte der Rechtswissenschaften in der MPG ist Teil des Forschungsprogramms zur Geschichte der Max-Planck-Gesellschaft (GMPG). Es ist angegliedert an das MPI für Wissenschaftsgeschichte und wird von Jürgen Renn, Jürgen Kocka und Carsten Reinhardt geleitet.

Hilfreich für uns war das vom Gesamtprojekt entwickelte Konzept eines Clusters. Der Begriff fasst Institute und Abteilungen zusammen, die eine gemeinsame Genealogie, Fachdisziplin oder Fragestellung teilen. Die MPG hat nie versucht, in allen Bereichen der Wissenschaft zu agieren; vielmehr hat sie sich stets auf bestimmte Felder konzentriert, wodurch sich einzelne Cluster bildeten. Die Bestimmung solcher Cluster verhindert, dass der Versuch einer Wissenschaftsgeschichte einer so großen Organisation wie der MPG in eine Ansammlung unzähliger kleiner Institutsgeschichten zerfällt. Zugleich erlaubt der Begriff eine Analyse der MPG jenseits des institutionellen Jargons, denn es ist ein von uns gewähltes Konzept, das so nicht als Verwaltungseinheit in der MPG existiert.

Mag sein, dass sich das mit Blick auf die Rechtswissenschaften bald ändert. Die juristischen Institute bilden den einzigen geistes- und sozialwissenschaftlichen Cluster der MPG. Das machen sie sich inzwischen auch zunutze. Nach Jahrzehnten, in denen die einzelnen Institute solitär ihrer Forschung nachgingen, haben sie sich 2019 zum Netzwerk „Max Planck Law“ zusammengeschlossen. Am Vorabend des hundertjährigen Bestehens des ersten juristischen MPIs ist damit ein neues Kapitel dieses Clusters aufgeschlagen.

Literaturhinweise

Balcar, J.
Wandel durch Wachstum in dynamischen Zeiten. Die Max-Planck-Gesellschaft 1955 bis 1972
Forschungsprogramm Geschichte der Max-Planck-Gesellschaft, Berlin (2020)
Duve, T.; Kunstreich, J.; Vogenauer, S. (Hrsg.)
Rechtswissenschaft in der Max-Planck-Gesellschaft, 1948–2002 (Studien zur Geschichte der Max-Planck-Gesellschaft Bd. 2)
Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen (2023)
Lange, F.
Carl Bilfingers Entnazifizierung und die Entscheidung für Heidelberg. Die Gründungsgeschichte des völkerrechtlichen Max-Planck-Instituts nach dem Zweiten Weltkrieg
Zeitschrift für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht 74, 697–731 (2014)
Stolleis, M.
Erinnerung – Orientierung – Steuerung. Konzeption und Entwicklung der Geisteswissenschaften in der Max-Planck-Gesellschaft
In: Forschung an den Grenzen des Wissens. 50 Jahre Max-Planck-Gesellschaft 1948–1998, 75–91 (Hrsg. Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften)
Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen (1998)
Vogenauer, S.
An Empire of Light? II: Learning and Lawmaking in Germany Today
Oxford Journal of Legal Studies 26, 627–663 (2006)
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