Team beim Brainstorming

Arbeitgeber im öffentlichen Dienst

Die Max-Planck-Gesellschaft und ihre Institute richten sich bei Anstellung, Bezahlung und Sozialleistungen nach den Regelungen des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD).

Er gilt für Beschäftigte in der öffentlichen Verwaltung. Als staatlich finanzierte Forschungsorganisation ist die Max-Planck-Gesellschaft sogenannte Zuwendungsempfängerin - sie wird zu rund 95 Prozent aus öffentlichen Mitteln des Bundes, der Länder und der EU finanziert. Auch ihre Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler unterliegen den Tarifbestimmungen des TVöD.

Der Max-Planck-Gesellschaft und den Max-Planck-Instituten sind also Grenzen gesetzt bei der Entlohnung. Das System des TVöD bietet aber auch Vorteile, die man bei seiner Entscheidung für einen Beruf im öffentlichen Dienst berücksichtigen sollte:

  • Sozialleistungen und die zusätzliche Altersversorgung durch die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL)
  • Möglichkeiten der Teilzeit- und Telearbeit sowie gleitende Arbeitszeit
  • krisenfester Arbeitsplatz, der nicht so stark abhängig ist von der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung
  • günstige Tarife bei Versicherungen
  • gesetzlich festgeschriebene Frauenförderung; Gleichstellungsbeauftragte überwachen sie

Die Max-Planck-Gesellschaft engagiert sich auf politischer Ebene, um die deutschen Wissenschaftseinrichtungen in die Lage zu versetzen, noch flexibler als bisher auf die Herausforderungen des zunehmend schärferen internationalen Wettbewerbs um die besten Köpfe und die attraktivsten Forschungsbedingungen reagieren zu können. Sie unterstützt die Initiative „Wissenschaftsfreiheitsgesetz“, die zum Ziel hat, die Vernetzung von Wissenschaft und Wirtschaft zu fördern und auch ein wissenschaftsfreundliches Vergabeverfahren ohne administrative Hemmnisse zu schaffen.

Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst

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