Vita
Geboren in 1967 in Hamburg. Nach Studium der Rechtswissenschaften und der Philosophie in Heidelberg, Buenos Aires, München und dem Rechtsreferendariat in Hamburg war er als Fakultätsassistent an der Universität München, als Wissenschaftlicher Mitarbeiter und dann als Leiter eines Teilprojekts am SFB 573 (Pluralisierung und Autorität in der Frühen Neuzeit) in München tätig. Promotion 1997, Habilitation 2005 (Bürgerliches Recht, Deutsche Rechtsgeschichte, Historische Rechtsvergleichung, Kirchenrecht und Rechtsphilosophie). Von 2005 bis 2009 war er Professor für Rechtsgeschichte mit sog. dedicación especial en investigación an der Juristischen Fakultät und Professor für Geschichte des Kirchenrechts an der Fakultät für Kirchenrecht der Pontificia Universidad Católica Argentina (UCA) sowie Mitglied des Direktoriums des Instituto de Investigaciones de Historia del Derecho, Buenos Aires. Seit 2009 ist er Wissenschaftliches Mitglied der MPG, seit 2010 ein Direktor des Max-Planck-Instituts für Rechtsgeschichte und Rechtstheorie (ehemals Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte) und Professor für vergleichende Rechtsgeschichte am Fachbereich Rechtswissenschaft der Goethe Universität Frankfurt. Seine Forschungsschwerpunkte liegen in der Rechtsgeschichte der Frühen Neuzeit und der Moderne, mit einem besonderen Interesse für die Rechtsgeschichte Lateinamerikas.
Forschungsinteressen
Thomas Duve forscht zur Rechtsgeschichte in globalhistorischer Perspektive. Sein Interesse gilt der Frage, wie in der Frühen Neuzeit - insbesondere in den iberischen Imperien - Normativitätswissen im Zusammenspiel von weltlicher und religiöser Sphäre erzeugt wurde. Weitere Schwerpunkte seiner Arbeit liegen auf der Analyse der Nutzung von Vergangenheit im Recht, von Kolonialrecht sowie der Methode der Rechtsgeschichte und der Rechtsvergleichung.