Max-Planck-Gesellschaft führt W-Besoldung ein
Vom kommenden Jahr an kann die Max-Planck-Gesellschaft ihren Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern in Leitungspositionen besondere Leistungsbezüge gewähren. Diese neue Möglichkeit eröffnet das Professorenbesoldungsreformgesetz ("W-Besoldung"), das die Max-Planck-Gesellschaft als erste außeruniversitäre Forschungseinrichtung umsetzt. Dadurch ist die Forschungsorganisation in der Lage, herausragenden Wissenschaftlern - insbesondere aus dem Ausland oder aus der Industrie - künftig konkurrenzfähige Gehälter anzubieten - auch wenn diese über den bislang gültigen Besoldungsobergrenzen liegen sollten. Allerdings muss die Max-Planck-Gesellschaft den Mehraufwand für die Professorenbesoldung aus einem begrenzten Budget auffangen. Für dieses Budget wird der bisherige Besoldungsaufwand zu Grunde gelegt. Dieser Verfügungsrahmen kann jährlich um zwei, insgesamt um zehn Prozent gesteigert werden.
Die Möglichkeit im neuen Professorenbesoldungsreformgesetz, von der C- in die neue W-Besoldung zu wechseln, besteht für rund 270 Direktorinnen und Direktoren in der Max-Planck-Gesellschaft, ferner für 160 Forschungsgruppen- sowie 41 Nachwuchsgruppenleiterinnen und -leiter. C 4-Professoren können künftig ein Gehalt nach W 3 beziehen; der bisherigen C 3-Vergütung entspricht die Eingruppierung in W 2. Dabei kann das Grundgehalt durch Leistungsbezüge ergänzt werden, vor allem bei Berufungs- oder Bleibeverhandlungen sowie für besondere Leistungen in Forschung, Lehre oder Nachwuchsförderung. Eine wesentliche Rolle bei der Bemessung der Leistungsbezüge von Direktoren spielt die Bewertung der wissenschaftlichen Leistung durch die Fachbeiräte.
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler mit Arbeitsverträgen nach dem Bundesangestelltentarif (BAT) sind von diesen Neuregelungen nicht betroffen. "Wir hoffen, dass sich aus den laufenden Verhandlungen zum Wissenschaftstarifvertrag mehr Flexibilität auch im BAT-Bereich ergibt", erklärt Dr. Barbara Bludau, die Generalsekretärin der Max-Planck-Gesellschaft.