Bundestag verabschiedet Gesetz zur befristeten Beschäftigung von Wissenschaftlern

23. Januar 2007

Max-Planck-Präsident Peter Gruss: "Das neue Gesetz ist ein wichtiger Schritt zu einer flexibleren Beschäftigungspolitik in der Wissenschaft."

Der Bundestag hat das "Gesetz zur Änderung arbeitsrechtlicher Vorschriften in der Wissenschaft" verabschiedet. Das Gesetz erleichtert es Hochschulen und Forschungseinrichtungen, Personal einzustellen, das über Drittmittel finanziert wird. Bisher gab es keine gesetzlichen Bestimmungen, unter denen drittmittelfinanziertes Personal zeitlich befristet eingestellt werden konnte. Die neue Regelung schließt diese Lücke - ausdrücklich begrüßt von der Max-Planck-Gesellschaft. Peter Gruss betonte: "Die Befristungsregelung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die aus Drittmitteln finanziert werden, war bereits seit mehreren Jahren ein wichtiges Anliegen der Max-Planck-Gesellschaft. Das Gesetz wird dazu führen, dass Hochschulen und Forschungseinrichtungen vermehrt drittmittelfinanziertes Personal beschäftigen. Es verbessert somit auch unmittelbar die Karrierechancen der Nachwuchsforscher."
Die schon im Hochschulrahmengesetz bestehenden Befristungsregelungen für die Qualifizierungsphase (so genannte 12-Jahresregelung) wurden in das neue Gesetz übernommen. Um Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler mit Kindern besonders zu fördern, ergänzte der Gesetzgeber die Befristungsregelung um eine familienpolitische Komponente: Die Befristungshöchstgrenzen verlängern sich pro Kind um jeweils zwei Jahre.

Das "Gesetz zur Änderung arbeitsrechtlicher Vorschriften in der Wissenschaft" soll im März 2007 in Kraft treten.

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