Zusätzliche Vertragsbedingungen
Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle von den Einrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft abzuschließenden Verträge über Leistungen, insbesondere für Dienst-, Kauf- und Werkverträge sowie für Verträge über die Lieferung herzustellender oder zu erzeugender beweglicher Sachen.