Organisationsstruktur der Max-Planck-Gesellschaft

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Präsident

Der Präsident repräsentiert die Max-Planck-Gesellschaft und entwirft die Grundzüge ihrer Wissenschaftspolitik. Er ist Vorsitzender des Senats, des Verwaltungsrats und der Hauptversammlung. Er kann in unaufschiebbaren Fällen Entscheidungen treffen, die in die Kompetenz dieser Gremien fallen. Er sorgt für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit in der Max-Planck-Gesellschaft. Seine Wahl erfolgt durch den Senat für eine Amtszeit von sechs Jahren. Eine Wiederwahl ist einmal zulässig mehr

Verwaltungsrat

Der Verwaltungsrat berät den Präsidenten und bereitet wichtige Entscheidungen der Max-Planck-Gesellschaft vor. Er stellt den Gesamthaushaltsplan auf und legt ihn dem Senat zur Beschlussfassung vor. Er stellt ferner den Jahresbericht zur Feststellung im Senat auf sowie die Jahresrechnung zur Beschlussfassung des Senats. Mitglieder des Verwaltungsrats sind der Präsident, mindestens zwei Vizepräsidenten, der Schatzmeister sowie zwei bis vier weitere Mitglieder. Ihre Wahl erfolgt durch den Senat für eine Amtszeit von sechs Jahren. Eine Wiederwahl ist einmal zulässig. Zusammen mit der Generalsekretärin bildet der Verwaltungsrat den Vorstand der Max-Planck-Gesellschaft.

Generalsekretärin

Die Generalverwaltung wird von einem oder mehreren Generalsekretären geleitet. Diese werden vom Präsidenten aufgrund eines Senatsbeschlusses bestellt. Die Generalsekretäre nehmen an den Sitzungen des Verwaltungsrates mit beratender Stimme teil.

Generalverwaltung

Die Generalverwaltung führt die laufenden Geschäfte der Max-Planck-Gesellschaft. Sie unterstützt die Organe bei der Vorbereitung und Durchführung von Entscheidungen, sichert geeignete Rahmenbedingungen für die Entwicklung der Institute und hilft diesen bei der Erfüllung ihrer Verwaltungsaufgaben. Die Aufsicht über die Generalverwaltung führt der Verwaltungsrat durch den Präsidenten, die Leitung obliegt der Generalsekretärin. [mehr]

Senat

Der Senat ist ein wesentliches Entscheidungsgremium der Max-Planck-Gesellschaft. Er wählt den Präsidenten und die weiteren Mitglieder des Verwaltungsrats und entscheidet über die Bestellung des Generalsekretärs. Er beschließt die Gründung oder Schließung von Instituten und Abteilungen, die Berufung der Wissenschaftlichen Mitglieder und Direktoren sowie über die Satzungen der Institute. Der Senat beschließt weiterhin die Beteiligung der Max-Planck-Gesellschaft an anderen Einrichtungen und stellt den Gesamthaushaltsplan fest; er stellt ferner den Jahresbericht fest und legt ihn der Hauptversammlung vor, er beschließt die Jahresrechnung und entscheidet über die Aufnahme Fördernder Mitglieder. Darüber hinaus kann der Senat zu allen Angelegenheiten der Max-Planck-Gesellschaft Beschlüsse fassen, die nicht satzungsgemäß der Hauptversammlung vorbehalten sind.

Die Zusammensetzung des Senats entspricht dem Bestreben, die Kompetenzen und Erfahrungen von Repräsentanten wichtiger Bereiche des öffentlichen Lebens in die Beratungen und Entscheidungen einzubeziehen. Die Wahlsenatoren kommen daher sowohl aus dem wissenschaftlichen Umfeld als auch aus der Wirtschaft, der Politik, den Medien und dem weiteren gesellschaftlichen Umfeld. Laut Satzung gehören dem Senat mindestens 12 und höchstens 32 gewählte Senatoren an. Amtssenatoren sind der Präsident, der Vorsitzende des Wissenschaftlichen Rats, die Vorsitzenden der drei Sektionen, der Generalsekretär/die Generalsekretäre, drei von den Sektionen entsandte wissenschaftliche Mitarbeiter, der Vorsitzende des Gesamtbetriebsrats sowie fünf Minister oder Staatssekretäre als Vertreter des Bundes und der Länder. Ferner gehören dem Senat die Ehrenmitglieder und Ehrensenatoren mit beratender Stimme an. Als ständige Gäste werden unter anderem die Präsidenten der großen deutschen Wissenschaftsorganisationen zu den Sitzungen eingeladen.

Der Senat bildet darüber hinaus einen ständigen Ausschuss zur Beratung in Fragen der Forschungspolitik und Forschungsplanung (Senatsausschuss Forschungsplanung). In diesem diskutieren Mitglieder des Senats, ausgewählte Gäste aus Forschung, Wissenschaft und Gesellschaft mit der Leitung der Max-Planck-Gesellschaft, über Potentiale innovativer Zukunftsthemen sowie Chancen und Herausforderungen, die mit diesen neuen Themen verbunden sind.

Hauptversammlung

Die Hauptversammlung (die Versammlung ihrer Mitglieder) ist das oberste Vereinsorgan der Max-Planck-Gesellschaft. Sie entscheidet über Änderungen der Gesellschaftssatzung, wählt die Mitglieder des Senats, nimmt den Jahresbericht entgegen, prüft und genehmigt die Jahresrechnung und beschließt über die Entlastung des Vorstands der Max-Planck-Gesellschaft.

Fördernde Mitglieder

Die Max-Planck-Gesellschaft ist ein eingetragener Verein. Die Fördernden Mitglieder haben Stimmrecht in der Hauptversammlung aller Mitglieder und nehmen so aktiv an den Belangen der Max-Planck-Gesellschaft teil. Die privatrechtliche Organisationsform trägt wesentlich zur wissenschaftlichen Autonomie der Max-Planck-Gesellschaft bei. Die Verankerung in allen Bereichen der Gesellschaft und die Unterstützung durch Fördernde Mitglieder sind deswegen für die Max-Planck-Gesellschaft von zentraler Bedeutung. Über 650 Einzelpersonen, Firmen und Institutionen unterstützen uns: Sie sind Multiplikatoren und können manche Tür öffnen. Mit privaten Spenden ermöglichen sie außerdem jährlich besondere Projekte. [mehr]

Ehrenmitglieder

Zu Ehrenmitgliedern der Max-Planck-Gesellschaft können Forscher und Förderer der Wissenschaft ernannt werden, die für besondere Verdienste um die Forschung ausgezeichnet werden sollten. Die Ernennung erfolgt durch die Hauptversammlung auf Vorschlag des Senats.

Einziges Ehrenmitglied war bislang Hubert Markl, Präsident der Max-Planck-Gesellschaft von 1996 bis 2002, der 2015 verstorben ist.

Mitglieder ex officio

Mitglieder von Amts wegen sind die Mitglieder des Senats sowie diejenigen Institutsleiter, die nicht zugleich Wissenschaftliche Mitglieder eines Instituts sind.

Wissenschaftliche Mitglieder

Wissenschaftliche Mitglieder sind die Wissenschaftlichen Mitglieder der Institute (in der Regel Direktoren), die Emeritierten Wissenschaftlichen Mitglieder und die Auswärtigen Wissenschaftlichen Mitglieder der Institute. Die Berufung erfolgt durch den Senat. Emeritierte Wissenschaftliche Mitglieder, Auswärtige Wissenschaftliche Mitglieder und Max Planck Fellows der Institute können als Gäste mit beratender Stimme an den Sitzungen teilnehmen. mehr

Wissenschaftlicher Rat

Der Wissenschaftliche Rat besteht aus den Wissenschaftlichen Mitgliedern und Leitern der Institute und diesen gleichgestellten Forschungseinrichtungen. Ferner gehören ihm die aus den Instituten in die Sektionen gewählten wissenschaftlichen Mitarbeiter/-innen an. Die Emeritierten Wissenschaftlichen Mitglieder und die Auswärtigen Wissenschaftlichen Mitglieder der Institute können als Gäste mit beratender Stimme an den Sitzungen teilnehmen.

Der Wissenschaftliche Rat tagt in der Regel einmal, bei Bedarf zweimal jährlich. Der Wissenschaftliche Rat gliedert sich in drei Sektionen: in eine Biologisch-Medizinische, eine Chemisch-Physikalisch-Technische und eine Geistes-, Human und Sozialwissenschaftliche Sektion. Der Wissenschaftliche Rat erörtert die seinen Sektionen gemeinsamen Angelegenheiten, insbesondere solche, die für die wissenschaftliche Entwicklung der Max-Planck-Gesellschaft von Bedeutung sind; er kann entsprechende Anträge an den Senat und Empfehlungen an die Sektionen richten.

Biologisch-Medizinische Sektion

Die Sektionen des Wissenschaftlichen Rats erörtern gemeinsame Angelegenheiten und bereiten Entscheidungen des Senats über die Berufung neuer Wissenschaftlicher Mitglieder und die Gründung oder Schließung von Instituten und Abteilungen durch fachliche Empfehlungen vor. Hierzu setzen sie Kommissionen ein, denen auch externe Fachvertreter/-innen angehören. Die Sektionen berichten dem Wissenschaftlichen Rat jährlich über ihre Tätigkeit. Den drei Sektionen gehören die Wissenschaftlichen Mitglieder der Institute sowie die aus den Instituten in die Sektionen gewählten wissenschaftlichen Mitarbeiter/-innen an. Die Zugehörigkeit zu einer Sektion richtet sich nach dem Aufgabenbereich des Instituts.

Die Max-Planck-Institute der Biologisch-Medizinischen Sektion verbindet die Erforschung der dem Lebendigen eigenen Qualitäten. Dazu gehören neben Phänomenen wie Vererbung, Entwicklung, Sinnesleistungen, Verhalten und Anpassungsvorgänge an veränderte Lebensbedingungen auch molekularbiologisch-biochemische Prozesse und Leistungen des Nervensystems bei Mensch und Tier. Die Tätigkeit der verschiedenen Institute erstreckt sich von Struktur- und Funktionsuntersuchungen an einer Vielzahl biologisch bedeutungsvoller Moleküle und Zellorganellen über Forschungen an einzel- und multizellulären Systemen bis hin zu Arbeiten, welche die Wechselwirkungen von Organismen untereinander oder mit ihrer Umwelt analysieren.

Chemisch-Physikalisch-Technische Sektion

Die Sektionen des Wissenschaftlichen Rats erörtern gemeinsame Angelegenheiten und bereiten Entscheidungen des Senats über die Berufung neuer Wissenschaftlicher Mitglieder und die Gründung oder Schließung von Instituten und Abteilungen durch fachliche Empfehlungen vor. Hierzu setzen sie Kommissionen ein, denen auch externe Fachvertreter/-innen angehören. Die Sektionen berichten dem Wissenschaftlichen Rat jährlich über ihre Tätigkeit. Den drei Sektionen gehören die Wissenschaftlichen Mitglieder der Institute sowie die aus den Instituten in die Sektionen gewählten wissenschaftlichen Mitarbeiter/-innen an. Die Zugehörigkeit zu einer Sektion richtet sich nach dem Aufgabenbereich des Instituts.

In der Chemisch-Physikalisch-Technischen Sektion (CPTS) betreiben Wissenschaftler*innen Grundlagenforschung in und zwischen den Disziplinen Astronomie und Astrophysik, Chemie und Chemieingenieurwesen, Computer- und Informationswissenschaften, Erd- und Sonnensystemwissenschaften, Materialwissenschaften und -technik, Mathematik und Physik. Ihr Ziel ist, ein tieferes Verständnis unseres Universums, seiner Bestandteile und ihrer Wechselwirkungen zu erlangen, wobei sie stets versuchen, Erklärungen für natürliche Prozesse zu finden, die mit den Beobachtungen übereinstimmen. Grundlagenforschung ist die Basis für technologischen Fortschritt und Technologie selbst wirft grundlegende wissenschaftliche Fragen auf. Dementsprechend befassen sich viele Bereiche der CPTS mit Problemen, die entweder direkt mit technologischen Anwendungen oder deren Auswirkungen verbunden sind. Beispiele hierfür sind Katalyse- und Energieforschung, Statistik und Datenwissenschaften, Künstliche Intelligenz und Mensch-Maschine-Interaktion, Nanotechnologie, Kernfusion, Verfahrenstechnik, Quantencomputing und natürlich Klimawissenschaft.

Geistes-, Sozial- und Humanwissenschaftliche Sektion

Die Sektionen des Wissenschaftlichen Rats erörtern gemeinsame Angelegenheiten und bereiten Entscheidungen des Senats über die Berufung neuer Wissenschaftlicher Mitglieder und die Gründung oder Schließung von Instituten und Abteilungen durch fachliche Empfehlungen vor. Hierzu setzen sie Kommissionen ein, denen auch externe Fachvertreter/-innen angehören. Die Sektionen berichten dem Wissenschaftlichen Rat jährlich über ihre Tätigkeit. Den drei Sektionen gehören die Wissenschaftlichen Mitglieder der Institute sowie die aus den Instituten in die Sektionen gewählten wissenschaftlichen Mitarbeiter/-innen an. Die Zugehörigkeit zu einer Sektion richtet sich nach dem Aufgabenbereich des Instituts.
Zur Geistes-, Sozial- und Humanwissenschaftlichen Sektion (GSH-Sektion) gehören Institute, die sich mit der geistigen Existenz des Menschen und mit seiner Entwicklung, mit seinem gesellschaftlichen Zusammenleben, mit dessen wirtschaftlicher und rechtlicher Ordnung und Kulturgeschichte, mit demografischen Entwicklungen sowie schließlich auch mit der künstlerischen Äußerung der Geistigkeit des Menschen beschäftigen. Es gibt innerhalb der Geisteswissenschaften große Unterschiede in den Erkenntniszielen und ebenso in den Untersuchungsmethoden. Diese reichen von interpretativen, vergleichenden Verfahren in der Rechts-, Geschichts- und Kunstwissenschaft über qualitative und quantitative Messmethoden in den empirischen Sozialwissenschaften bis zu experimentellen Untersuchungen in der Psychologie, die eine Brücke zu den Naturwissenschaften im engeren Sinne bilden.

Max-Planck-Institute

Die Institute der Max-Planck-Gesellschaft betreiben die wissenschaftliche Forschung frei und unabhängig. [mehr]

Kuratorien

Die Kuratorien sind in erster Linie dazu bestimmt, eine vertrauensvolle Verbindung zwischen den Instituten und der Öffentlichkeit herzustellen. Denn auf deren Interesse, die Chancen der Forschung zu nutzen, und deren Bereitschaft, Forschung kontinuierlich zu fördern, ist eine Wissenschaftsorganisation angewiesen. Unsere Kuratoriumsmitglieder übernehmen als Botschafter eine wichtige Rolle – sie sind Zeitspender(innen), Fürsprechende und Katalysatoren und befördern die positiven Wechselwirkungen mit dem wissenschaftlichen und gesellschaftlichen Umfeld der Institute. [mehr]

Fachbeiräte

Die Fachbeiräte stellen eine kontinuierliche Evaluation der wissenschaftlichen Leistungsfähigkeit der Max-Planck-Institute und selbständigen Forschungsstellen sicher. Dabei sucht die Max-Planck-Gesellschaft den Rat der weltweit Besten außerhalb ihrer eigenen Reihen. In den Fachbeiräten sind international renommierte Wissenschaftler*innen vertreten, darunter auch Nobelpreisträger*innen. Mehr als drei Viertel von ihnen kommen von Forschungseinrichtungen im Ausland. mehr

Präsident

Der Präsident repräsentiert die Max-Planck-Gesellschaft und entwirft die Grundzüge ihrer Wissenschaftspolitik. Er ist Vorsitzender des Senats, des Verwaltungsrats und der Hauptversammlung. Er kann in unaufschiebbaren Fällen Entscheidungen treffen, die in die Kompetenz dieser Gremien fallen. Er sorgt für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit in der Max-Planck-Gesellschaft. Seine Wahl erfolgt durch den Senat für eine Amtszeit von sechs Jahren. Eine Wiederwahl ist einmal zulässig mehr

Verwaltungsrat

Der Verwaltungsrat berät den Präsidenten und bereitet wichtige Entscheidungen der Max-Planck-Gesellschaft vor. Er stellt den Gesamthaushaltsplan auf und legt ihn dem Senat zur Beschlussfassung vor. Er stellt ferner den Jahresbericht zur Feststellung im Senat auf sowie die Jahresrechnung zur Beschlussfassung des Senats. Mitglieder des Verwaltungsrats sind der Präsident, mindestens zwei Vizepräsidenten, der Schatzmeister sowie zwei bis vier weitere Mitglieder. Ihre Wahl erfolgt durch den Senat für eine Amtszeit von sechs Jahren. Eine Wiederwahl ist einmal zulässig. Zusammen mit der Generalsekretärin bildet der Verwaltungsrat den Vorstand der Max-Planck-Gesellschaft.

Generalsekretärin

Die Generalverwaltung wird von einem oder mehreren Generalsekretären geleitet. Diese werden vom Präsidenten aufgrund eines Senatsbeschlusses bestellt. Die Generalsekretäre nehmen an den Sitzungen des Verwaltungsrates mit beratender Stimme teil.

Generalverwaltung

Die Generalverwaltung führt die laufenden Geschäfte der Max-Planck-Gesellschaft. Sie unterstützt die Organe bei der Vorbereitung und Durchführung von Entscheidungen, sichert geeignete Rahmenbedingungen für die Entwicklung der Institute und hilft diesen bei der Erfüllung ihrer Verwaltungsaufgaben. Die Aufsicht über die Generalverwaltung führt der Verwaltungsrat durch den Präsidenten, die Leitung obliegt der Generalsekretärin. [mehr]

Senat

Der Senat ist ein wesentliches Entscheidungsgremium der Max-Planck-Gesellschaft. Er wählt den Präsidenten und die weiteren Mitglieder des Verwaltungsrats und entscheidet über die Bestellung des Generalsekretärs. Er beschließt die Gründung oder Schließung von Instituten und Abteilungen, die Berufung der Wissenschaftlichen Mitglieder und Direktoren sowie über die Satzungen der Institute. Der Senat beschließt weiterhin die Beteiligung der Max-Planck-Gesellschaft an anderen Einrichtungen und stellt den Gesamthaushaltsplan fest; er stellt ferner den Jahresbericht fest und legt ihn der Hauptversammlung vor, er beschließt die Jahresrechnung und entscheidet über die Aufnahme Fördernder Mitglieder. Darüber hinaus kann der Senat zu allen Angelegenheiten der Max-Planck-Gesellschaft Beschlüsse fassen, die nicht satzungsgemäß der Hauptversammlung vorbehalten sind.

Die Zusammensetzung des Senats entspricht dem Bestreben, die Kompetenzen und Erfahrungen von Repräsentanten wichtiger Bereiche des öffentlichen Lebens in die Beratungen und Entscheidungen einzubeziehen. Die Wahlsenatoren kommen daher sowohl aus dem wissenschaftlichen Umfeld als auch aus der Wirtschaft, der Politik, den Medien und dem weiteren gesellschaftlichen Umfeld. Laut Satzung gehören dem Senat mindestens 12 und höchstens 32 gewählte Senatoren an. Amtssenatoren sind der Präsident, der Vorsitzende des Wissenschaftlichen Rats, die Vorsitzenden der drei Sektionen, der Generalsekretär/die Generalsekretäre, drei von den Sektionen entsandte wissenschaftliche Mitarbeiter, der Vorsitzende des Gesamtbetriebsrats sowie fünf Minister oder Staatssekretäre als Vertreter des Bundes und der Länder. Ferner gehören dem Senat die Ehrenmitglieder und Ehrensenatoren mit beratender Stimme an. Als ständige Gäste werden unter anderem die Präsidenten der großen deutschen Wissenschaftsorganisationen zu den Sitzungen eingeladen.

Der Senat bildet darüber hinaus einen ständigen Ausschuss zur Beratung in Fragen der Forschungspolitik und Forschungsplanung (Senatsausschuss Forschungsplanung). In diesem diskutieren Mitglieder des Senats, ausgewählte Gäste aus Forschung, Wissenschaft und Gesellschaft mit der Leitung der Max-Planck-Gesellschaft, über Potentiale innovativer Zukunftsthemen sowie Chancen und Herausforderungen, die mit diesen neuen Themen verbunden sind.

Hauptversammlung

Die Hauptversammlung (die Versammlung ihrer Mitglieder) ist das oberste Vereinsorgan der Max-Planck-Gesellschaft. Sie entscheidet über Änderungen der Gesellschaftssatzung, wählt die Mitglieder des Senats, nimmt den Jahresbericht entgegen, prüft und genehmigt die Jahresrechnung und beschließt über die Entlastung des Vorstands der Max-Planck-Gesellschaft.

Fördernde Mitglieder

Die Max-Planck-Gesellschaft ist ein eingetragener Verein. Die Fördernden Mitglieder haben Stimmrecht in der Hauptversammlung aller Mitglieder und nehmen so aktiv an den Belangen der Max-Planck-Gesellschaft teil. Die privatrechtliche Organisationsform trägt wesentlich zur wissenschaftlichen Autonomie der Max-Planck-Gesellschaft bei. Die Verankerung in allen Bereichen der Gesellschaft und die Unterstützung durch Fördernde Mitglieder sind deswegen für die Max-Planck-Gesellschaft von zentraler Bedeutung. Über 650 Einzelpersonen, Firmen und Institutionen unterstützen uns: Sie sind Multiplikatoren und können manche Tür öffnen. Mit privaten Spenden ermöglichen sie außerdem jährlich besondere Projekte. [mehr]

Ehrenmitglieder

Zu Ehrenmitgliedern der Max-Planck-Gesellschaft können Forscher und Förderer der Wissenschaft ernannt werden, die für besondere Verdienste um die Forschung ausgezeichnet werden sollten. Die Ernennung erfolgt durch die Hauptversammlung auf Vorschlag des Senats.

Einziges Ehrenmitglied war bislang Hubert Markl, Präsident der Max-Planck-Gesellschaft von 1996 bis 2002, der 2015 verstorben ist.

Mitglieder ex officio

Mitglieder von Amts wegen sind die Mitglieder des Senats sowie diejenigen Institutsleiter, die nicht zugleich Wissenschaftliche Mitglieder eines Instituts sind.

Wissenschaftliche Mitglieder

Wissenschaftliche Mitglieder sind die Wissenschaftlichen Mitglieder der Institute (in der Regel Direktoren), die Emeritierten Wissenschaftlichen Mitglieder und die Auswärtigen Wissenschaftlichen Mitglieder der Institute. Die Berufung erfolgt durch den Senat. Emeritierte Wissenschaftliche Mitglieder, Auswärtige Wissenschaftliche Mitglieder und Max Planck Fellows der Institute können als Gäste mit beratender Stimme an den Sitzungen teilnehmen. mehr

Wissenschaftlicher Rat

Der Wissenschaftliche Rat besteht aus den Wissenschaftlichen Mitgliedern und Leitern der Institute und diesen gleichgestellten Forschungseinrichtungen. Ferner gehören ihm die aus den Instituten in die Sektionen gewählten wissenschaftlichen Mitarbeiter/-innen an. Die Emeritierten Wissenschaftlichen Mitglieder und die Auswärtigen Wissenschaftlichen Mitglieder der Institute können als Gäste mit beratender Stimme an den Sitzungen teilnehmen.

Der Wissenschaftliche Rat tagt in der Regel einmal, bei Bedarf zweimal jährlich. Der Wissenschaftliche Rat gliedert sich in drei Sektionen: in eine Biologisch-Medizinische, eine Chemisch-Physikalisch-Technische und eine Geistes-, Human und Sozialwissenschaftliche Sektion. Der Wissenschaftliche Rat erörtert die seinen Sektionen gemeinsamen Angelegenheiten, insbesondere solche, die für die wissenschaftliche Entwicklung der Max-Planck-Gesellschaft von Bedeutung sind; er kann entsprechende Anträge an den Senat und Empfehlungen an die Sektionen richten.

Biologisch-Medizinische Sektion

Die Sektionen des Wissenschaftlichen Rats erörtern gemeinsame Angelegenheiten und bereiten Entscheidungen des Senats über die Berufung neuer Wissenschaftlicher Mitglieder und die Gründung oder Schließung von Instituten und Abteilungen durch fachliche Empfehlungen vor. Hierzu setzen sie Kommissionen ein, denen auch externe Fachvertreter/-innen angehören. Die Sektionen berichten dem Wissenschaftlichen Rat jährlich über ihre Tätigkeit. Den drei Sektionen gehören die Wissenschaftlichen Mitglieder der Institute sowie die aus den Instituten in die Sektionen gewählten wissenschaftlichen Mitarbeiter/-innen an. Die Zugehörigkeit zu einer Sektion richtet sich nach dem Aufgabenbereich des Instituts.

Die Max-Planck-Institute der Biologisch-Medizinischen Sektion verbindet die Erforschung der dem Lebendigen eigenen Qualitäten. Dazu gehören neben Phänomenen wie Vererbung, Entwicklung, Sinnesleistungen, Verhalten und Anpassungsvorgänge an veränderte Lebensbedingungen auch molekularbiologisch-biochemische Prozesse und Leistungen des Nervensystems bei Mensch und Tier. Die Tätigkeit der verschiedenen Institute erstreckt sich von Struktur- und Funktionsuntersuchungen an einer Vielzahl biologisch bedeutungsvoller Moleküle und Zellorganellen über Forschungen an einzel- und multizellulären Systemen bis hin zu Arbeiten, welche die Wechselwirkungen von Organismen untereinander oder mit ihrer Umwelt analysieren.

Chemisch-Physikalisch-Technische Sektion

Die Sektionen des Wissenschaftlichen Rats erörtern gemeinsame Angelegenheiten und bereiten Entscheidungen des Senats über die Berufung neuer Wissenschaftlicher Mitglieder und die Gründung oder Schließung von Instituten und Abteilungen durch fachliche Empfehlungen vor. Hierzu setzen sie Kommissionen ein, denen auch externe Fachvertreter/-innen angehören. Die Sektionen berichten dem Wissenschaftlichen Rat jährlich über ihre Tätigkeit. Den drei Sektionen gehören die Wissenschaftlichen Mitglieder der Institute sowie die aus den Instituten in die Sektionen gewählten wissenschaftlichen Mitarbeiter/-innen an. Die Zugehörigkeit zu einer Sektion richtet sich nach dem Aufgabenbereich des Instituts.

In der Chemisch-Physikalisch-Technischen Sektion (CPTS) betreiben Wissenschaftler*innen Grundlagenforschung in und zwischen den Disziplinen Astronomie und Astrophysik, Chemie und Chemieingenieurwesen, Computer- und Informationswissenschaften, Erd- und Sonnensystemwissenschaften, Materialwissenschaften und -technik, Mathematik und Physik. Ihr Ziel ist, ein tieferes Verständnis unseres Universums, seiner Bestandteile und ihrer Wechselwirkungen zu erlangen, wobei sie stets versuchen, Erklärungen für natürliche Prozesse zu finden, die mit den Beobachtungen übereinstimmen. Grundlagenforschung ist die Basis für technologischen Fortschritt und Technologie selbst wirft grundlegende wissenschaftliche Fragen auf. Dementsprechend befassen sich viele Bereiche der CPTS mit Problemen, die entweder direkt mit technologischen Anwendungen oder deren Auswirkungen verbunden sind. Beispiele hierfür sind Katalyse- und Energieforschung, Statistik und Datenwissenschaften, Künstliche Intelligenz und Mensch-Maschine-Interaktion, Nanotechnologie, Kernfusion, Verfahrenstechnik, Quantencomputing und natürlich Klimawissenschaft.

Geistes-, Sozial- und Humanwissenschaftliche Sektion

Die Sektionen des Wissenschaftlichen Rats erörtern gemeinsame Angelegenheiten und bereiten Entscheidungen des Senats über die Berufung neuer Wissenschaftlicher Mitglieder und die Gründung oder Schließung von Instituten und Abteilungen durch fachliche Empfehlungen vor. Hierzu setzen sie Kommissionen ein, denen auch externe Fachvertreter/-innen angehören. Die Sektionen berichten dem Wissenschaftlichen Rat jährlich über ihre Tätigkeit. Den drei Sektionen gehören die Wissenschaftlichen Mitglieder der Institute sowie die aus den Instituten in die Sektionen gewählten wissenschaftlichen Mitarbeiter/-innen an. Die Zugehörigkeit zu einer Sektion richtet sich nach dem Aufgabenbereich des Instituts.
Zur Geistes-, Sozial- und Humanwissenschaftlichen Sektion (GSH-Sektion) gehören Institute, die sich mit der geistigen Existenz des Menschen und mit seiner Entwicklung, mit seinem gesellschaftlichen Zusammenleben, mit dessen wirtschaftlicher und rechtlicher Ordnung und Kulturgeschichte, mit demografischen Entwicklungen sowie schließlich auch mit der künstlerischen Äußerung der Geistigkeit des Menschen beschäftigen. Es gibt innerhalb der Geisteswissenschaften große Unterschiede in den Erkenntniszielen und ebenso in den Untersuchungsmethoden. Diese reichen von interpretativen, vergleichenden Verfahren in der Rechts-, Geschichts- und Kunstwissenschaft über qualitative und quantitative Messmethoden in den empirischen Sozialwissenschaften bis zu experimentellen Untersuchungen in der Psychologie, die eine Brücke zu den Naturwissenschaften im engeren Sinne bilden.

Max-Planck-Institute

Die Institute der Max-Planck-Gesellschaft betreiben die wissenschaftliche Forschung frei und unabhängig. [mehr]

Kuratorien

Die Kuratorien sind in erster Linie dazu bestimmt, eine vertrauensvolle Verbindung zwischen den Instituten und der Öffentlichkeit herzustellen. Denn auf deren Interesse, die Chancen der Forschung zu nutzen, und deren Bereitschaft, Forschung kontinuierlich zu fördern, ist eine Wissenschaftsorganisation angewiesen. Unsere Kuratoriumsmitglieder übernehmen als Botschafter eine wichtige Rolle – sie sind Zeitspender(innen), Fürsprechende und Katalysatoren und befördern die positiven Wechselwirkungen mit dem wissenschaftlichen und gesellschaftlichen Umfeld der Institute. [mehr]

Fachbeiräte

Die Fachbeiräte stellen eine kontinuierliche Evaluation der wissenschaftlichen Leistungsfähigkeit der Max-Planck-Institute und selbständigen Forschungsstellen sicher. Dabei sucht die Max-Planck-Gesellschaft den Rat der weltweit Besten außerhalb ihrer eigenen Reihen. In den Fachbeiräten sind international renommierte Wissenschaftler*innen vertreten, darunter auch Nobelpreisträger*innen. Mehr als drei Viertel von ihnen kommen von Forschungseinrichtungen im Ausland. mehr
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