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Vereinbarkeit von Beruf und Familie

Berufliche Herausforderungen konkurrieren nicht selten mit privaten, familiären Interessen. Damit daraus eine sinnvolle Kombination wird, bietet die Max-Planck-Gesellschaft umfangreiche Unterstützung an. Kurz: Wir berücksichtigen in unserer Arbeitskultur die Bedürfnisse unserer Beschäftigten.

Wir betreiben familienbewusste Personalpolitik, weil wir als Arbeitgeberin für hochqualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im internationalen Umfeld attraktiv sein wollen – und das mit Qualitätssiegel. So ist die Max-Planck-Gesellschaft als Wissenschaftsorganisation mit all ihren Instituten seit 2006 mit dem Audit-Zertifikat der berufundfamilie Service GmbH ausgezeichnet.

Betriebliche Maßnahmen, die wissenschaftliche genauso wie nichtwissenschaftliche Beschäftigte bei der Kinderbetreuung entlasten und ihre individuelle Karriereplanung erleichtern, können nicht das erforderliche gesellschaftliche Umdenken ersetzen; sie leisten jedoch einen wichtigen Beitrag zur Chancengleichheit – damit die Frage „Kinder oder Karriere“ vor allem für Frauen nicht zu einer Entweder-oder-Entscheidung wird.

Kinderbetreuung

Gut aufgehoben bei Mäxle, Hippos und Co

Die meisten Max-Planck-Institute bieten Plätze für Kinderbetreuung mit Kooperationspartnern auf den Institutsgeländen oder an externen Kitas an. Darüber hinaus verfügen etliche Max-Planck-Institute über Eltern-Kind-Zimmer, in denen Mitarbeitende im Notfall mit Kind arbeiten können.

Unter bestimmten Voraussetzungen können bei großen Institutsveranstaltungen Kinderbetreuungen angeboten werden. Die Max-Planck-Gesellschaft nutzt zudem die gesetzlich erlaubten Optionen, um ihren Mitarbeitenden im TVöD und in den W2/W3-Positionen finanzielle Zuschüsse für die Kinderbetreuung während Dienstreisen zu geben.

Familienservice

Wenn Hilfe nötig ist

Sie benötigen dauerhaft eine Betreuungsperson? Oder sie benötigen kurzfristig eine Notfallbetreuung? Die Max-Planck-Gesellschaft hat einen Rahmenvertrag mit einem  Familienservice-Unternehmen, dass Personen zur Betreuung von nichtschulpflichtigen und schulpflichtigen Kindern bis 14 Jahren vermittelt - egal ob Babysitter, Au-pair oder auch kurzfristige Notfallbetreuung. Auch zur Altenpflege wird Hilfestellung angeboten.

Max-Planck versucht immer, ihre Familienpolitik innerhalb der gesetzlichen Möglichkeiten zu verbessern und neue Themen wie Regenbogenfamilien und Väterpolitik in ihre Strategie zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie aufzunehmen.

Christiane-Nüsslein-Volhard-Stiftung

Mit Geld Zeit kaufen

Die Christiane Nüsslein-Volhard-Stiftung unterstützt Doktorandinnen und Postdoktorandinnen in einem Fach der experimentellen Naturwissenschaften oder der medizinischen Grundlagenforschung.

Bewerben können sich Personen aller Nationalitäten, die an Universitäten und Forschungsinstituten in Deutschland forschen, sowie Postdoktorandinnen, die an einer deutschen Universität promoviert wurden und ihre Forschung im Ausland fortführen. Es werden Mittel zur Verfügung gestellt, die eine Entlastung im Haushalt und bei der Kinderbetreuung ermöglichen sollen. Christiane Nüsslein-Volhard gründete die Stiftung 2004 mit Mitteln aus dem Nobelpreis; die Max-Planck-Gesellschaft stellt ebenfalls einen jährlichen Beitrag zur Verfügung.

„Geld ist das banalste Mittel, um sich Zeit zu kaufen“, sagt die Max-Planck-Direktorin. „Es ist doch unsinnig, keine Putzfrau zu haben, sich im Haushalt aufzureiben und gleichzeitig ein Labor zu leiten. Man sollte mit Mut mehr Geld ausgeben und sich dadurch Freiräume schaffen.“ Wer weiß das nicht und doch versuchen auch Doktorandinnen, den alltäglichen Spagat zwischen Beruf und Familie zu bewältigen. Wenn man dann noch die Einladung zur Tagung annimmt und die Messzeiten im Labor mal wieder ungünstig nach Kitaschluss liegen, bricht jedoch das fein austarierte System aus Kinderbetreuung, Wissenschafts- und Hausarbeit schnell zusammen.

Hier soll das monatliche Stipendium von bis zu 500 Euro helfen, das die Stiftung maximal für ein Jahr vergibt. Vorausgesetzt wird, dass der Lebensunterhalt und die ganztätige Betreuung des Kindes bereits gewährleistet sind. Bewerbungen sind jeweils zum 30. November eines Kalenderjahres möglich.

Ansprechpartner*innen für internationale Familien

Zusätzlich zu den jeweiligen Ansprechpersonen im International Office, im Welcome Center oder in der Personalabteilung gibt es an einigen Instituten auch Initiativen, bei denen sich Familien, die bereits längere Zeit am Institutsstandort wohnen, als erster Kontakt für eine neu hinzuziehende internationale Familie zur Verfügung stellen. Diese beantworten zum Beispiel beim Umzug Fragen über familiäre Belange.

Dual Career Service

Doppelkarrierepaare
Um die besten Forschenden für den eigenen Standort zu gewinnen, müssen über das wissenschaftliche Umfeld hinaus auch die weiteren Rahmenbedingungen stimmen. Daher unterstützt die Max-Planck-Gesellschaft die Willkommenskultur der Institute schon seit langem durch ganz konkrete Maßnahmen, etwa bei der Suche nach Karriereoptionen von Dual Career Paaren an einem Standort. Die Max-Planck-Gesellschaft arbeitet dafür in regionalen Netzwerken mit anderen Wissenschaftsorganisationen sowie mit lokalen Universitäten oder Unternehmen zusammen und bietet verschiedene Dual Career Serviceleistungen für die Partner*innen von Direktorinnen und Direktor an. Auf diese Weise steigert die Max-Planck-Gesellschaft ihre Attraktivität im Wettbewerb um die besten Talente und leistet einen Beitrag zur Chancengleichheit aller Beschäftigten sowie zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Als Mitglied im Dual Career Netzwerk Deutschland professionalisiert Max-Planck ihre Serviceleistungen fortlaufend und sieht sich den Best-Practice-Qualitätskriterien des DCND verpflichtet.

Familienfreundliche Arbeitszeiten

Arbeiten nach Maß
In und nach der Corona-Pandemie kommen auch in der Max-Planck-Gesellschaft verstärkt Regelungen zur mobilen Telearbeit zur Anwendung. Dies wiederum erleichtert konnte die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben.

Kinderzuschüsse

Wer ein Stipendium inne hat, kann auch Kinderzuschüsse erhalten.

Leitfaden Mutterschutz im Labor

Unter bestimmten Bedingungen  kann schwangeren oder stillenden Wissenschaftlerinnen ein personeller Ersatz zur Verfügung gestellt werden. Das heißt, eine andere Person führt dann an Stelle der schwangeren oder stillenden Wissenschaftlerin Tätigkeiten durch, die diese während Schwangerschaft oder Stillzeit selbst nicht ausführen darf.

Vertragsverlängerungen bei befristet beschäftigen Mitarbeitenden
Wissenschaftlerinnen mit befristeten Arbeitsverträgen (nach Wissenschaftszeitvertragsgesetz) können bei Schwangerschaft und und Inanspruchnahme von Elternzeit eine Vertragsverlängerung in Anspruch nehmen.

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