Sexismus, Gewalt, Diskriminierung
Sie fühlen sich aufgrund Ihres Geschlechts diskriminiert oder haben sexualisierte Belästigung oder Gewalt erfahren oder gegenüber anderen beobachtet?
Sexuelle und sexualisierte Übergriffe sind alltägliche Realität. Die internationale Arbeitsorganisation ILO geht davon aus, dass jede zweite Frau im Beruf schon einmal sexualisiert belästigt wurde. In den überwiegenden Fällen sind Frauen Opfer sexualisierter Belästigungen, aber auch Männer können betroffen sein.
Sexualisierte Grenzüberschreitungen werden von den Betroffenen als beleidigend oder erniedrigend erlebt und stellen einen Angriff auf das psychische Gleichgewicht dar. Auf institutioneller Ebene bedeutet sexualisiertes Fehlverhalten eine massive Störung der Zusammenarbeit sowie eine Verletzung arbeits- und dienstrechtlicher Pflichten.
Was ist sexualisiertes Fehlverhalten, Diskriminierung, Belästigung und Gewalt?
Die Max-Planck-Gesellschaft verbietet jegliche Form der sexualisierten Diskriminierung, Belästigung und Gewalt. Dazu gehören sowohl körperliche Belästigung, Stalking und Gewalt als Formen von Diskriminierung, zum Beispiel sexistische oder abwertende Bemerkungen oder schlechtere oder bessere Leistungsbewertung aufgrund des Geschlechts.
An wen können Sie sich wenden?
In der Max-Planck-Gesellschaft gibt es verschiedene Personen, die Beratung bieten und Beschwerden entgegennehmen:
- Die Lokale Gleichstellungsbeauftragte Ihres Instituts oder Ihrer Einrichtung und die Zentrale Gleichstellungsbeauftragte sind in allen Fragen und Unsicherheiten rund um das Thema „sexualisiertes Fehlverhalten“ für Sie da. Zum Schutz der Beteiligten unterliegen alle Gleichstellungsbeauftragten der Schweigepflicht. Ihre Beratung zieht nur dann eine offizielle Beschwerde nach sich, wenn die ratsuchende Person das will. Daher können Sie mit den Gleichstellungsbeauftragten vertrauensvoll überlegen, ob und welche Schritte Sie Ihr Anliegen betreffend unternehmen wollen.
- Die Pflicht zur Verschwiegenheit hat auch der Betriebsrat, welcher ebenfalls Hinweise und Beschwerden über sexualisierte Diskriminierung, Gewalt und Belästigung entgegennehmen darf.
- Des Weiteren können Sie sich an direkte Vorgesetzte sowie alle Personen mit Betreuungs- und Leitungsfunktionen an Ihrem Institut oder in Ihrer Einrichtung wenden.
Alle Kontaktdaten der lokalen Ansprechpersonen finden Sie im Intranet.