50 Millionen Euro für den wissenschaftlichen Nachwuchs
Max-Planck-Gesellschaft verbessert die Ausbildungs- und Karrierebedingungen ihrer Doktoranden und Postdocs
Die Max-Planck-Gesellschaft stellt ihre Nachwuchsförderung neu auf. Das Gesamtpaket besteht nicht nur aus neuen Förderstrukturen und detaillierten Betreuungsrichtlinien, sondern soll darüber hinaus auch künftig für mehr Transparenz bei den Karrierewegen sorgen. Dafür wird die Max-Planck-Gesellschaft die Mittel in der Nachwuchsförderung um fast 40 Prozent anheben. Das entspricht im Endausbau jährlich knapp 50 Millionen Euro. „Wir haben uns entschieden, diese Mittel nicht in das Wachstum unserer Organisation, sondern in die Nachwuchsförderung zu investieren“, erklärt Max-Planck-Präsident Martin Stratmann. Der Entscheidung waren umfassende Diskussionen und Beratungen in den eigenen Gremien vorausgegangen.
Über 3400 Doktoranden forschen in der Max-Planck-Gesellschaft. Mit 54 Prozent ist der Ausländeranteil unter ihnen deutlich höher als an anderen Forschungseinrichtungen oder Universitäten in Deutschland. Doch der internationale Wettbewerb um junge, kreative Talente nimmt zu: „Es ist deshalb unerlässlich, dass wir unsere Karrierestrukturen fortlaufend weiterentwickeln, um im Vergleich mit den internationalen Top-Einrichtungen konkurrenzfähig zu bleiben“, so Martin Stratmann. Die Forscherlaufbahn hierzulande attraktiver zu machen, ist eines der wichtigsten Ziele von Bund, Ländern und Forschungsorganisationen.
Die Max-Planck-Gesellschaft wird zukünftig alle Doktorandinnen und Doktoranden, die für ihre Promotion an einem Max-Planck-Institut forschen, mit einem Fördervertrag ausstatten. Bisher hatte die Mehrheit vor allem auch der ausländischen Doktoranden ein Stipendium. „International ist das durchaus üblich“, erklärt Martin Stratmann. „Aber die Dualität von Vertrag und Stipendium wurde zunehmend nicht mehr akzeptiert, weil sie sich nicht hinreichend unterschieden haben.“ Der Max-Planck-Fördervertrag ermöglicht es, die wissenschaftliche Freiheit des Stipendiums mit der sozialen Sicherheit eines Arbeitsvertrages zu kombinieren. Der Fördervertrag wird vor Beginn der Promotion über eine Laufzeit von drei Jahren geschlossen und kann um weitere zwölf Monate verlängert werden. „Damit haben Doktoranden eine klare Perspektive für ihr Promotionsvorhaben“, betont Stratmann.
Bei der Betreuung hat die Max-Planck-Gesellschaft ihre Leitlinien zur Doktorandenausbildung überarbeitet. Unter anderem soll allen Promovierenden zukünftig neben den hauptverantwortlich Betreuenden ein zweiter unabhängiger Wissenschaftler bzw. eine Wissenschaftlerin beratend zur Seite stehen. Die Gesamtzahl der Promovierenden pro Betreuer soll so gewählt sein, dass eine gute Betreuung sichergestellt ist. „Mit diesen Richtlinien wollen wir einen Standard im deutschen Wissenschaftssystem setzen“, sagt Stratmann. „Darüber hinaus müssen wir mehr Unterstützung bei der beruflichen Orientierung leisten, denn über 90 Prozent der Doktoranden werden nicht in der akademischen Forschung bleiben.“
Erstmals gibt es auch spezifische Leitlinien für die International Max Planck Research Schools (IMPRS), die die Max-Planck-Institute in Kooperation mit Universitäten und anderen Forschungseinrichtungen in Deutschland und im Ausland betreiben. Im Jahr 2000 ging die erste IMPRS an den Start; mittlerweile gibt es 60 IMPRS, die die Möglichkeit einer strukturierten Graduiertenausbildung mit festgelegtem Curriculum anbieten. Über die Hälfte aller Max-Planck-Doktoranden fertigen ihre Promotion im Rahmen einer IMPRS an.
Der Sprecher des PhDnet, der Doktorandenvertretung in der Max-Planck-Gesellschaft, Prateek Mahalwar freut sich: „Diese Änderungen werden die Situation junger Forscher in der Max-Planck-Gesellschaft noch einmal verbessern. Junge Forscher sind essenziell für jede Forschungsorganisation – auf ihre Anliegen zu hören und einzugehen, wird die Max-Planck-Gesellschaft als Forschungsorganisation weiter stärken. Ich freue mich daher, gemeinsam mit den Gremien in der Max-Planck-Gesellschaft an der Weiterentwicklung der Rahmenbedingungen für junge Forscher zu arbeiten.“ Staatssekretärin Cornelia Quennet-Thielen aus dem Bundesforschungsministerium nannte die Entscheidung auf der Sitzung des Senats der Max-Planck-Gesellschaft einen großen Wurf: „Die neuen Leitlinien der Max-Planck-Gesellschaft zur Doktoranden-Ausbildung sind beispielgebend für eine bessere Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses, die mehr Planbarkeit und Verlässlichkeit bietet.“
Auch Postdoktoranden erhalten künftig nur noch Arbeitsverträge entsprechend dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD). Stipendien werden an wissenschaftliche Gäste vergeben, die projektbezogen und vorübergehend an Max-Planck-Instituten forschen. Diese Max Planck Fellowships werden mit einem neuen Gästeprogramm verbunden, das auf Institutsebene ausgestaltet wird. „Einige Max-Planck-Institute haben bereits ausgezeichnete Erfahrungen mit internationalen Gästeprogrammen gemacht“, sagt Stratmann.
Die neue Förderstruktur wird ab dem 1. Juli 2015 wirksam. Bereits laufende Stipendien bestehen davon unabhängig weiter. Die Umstellung auf Förderverträge für Doktoranden sowie die Anstellung von Postdoktoranden per TVöD-Vertrag ist auch für die Max-Planck-Gesellschaft ein Kraftakt, da die höheren Ausgaben im Personalbereich nicht zu Lasten der Forschungsbedingungen an den Max-Planck-Instituten gehen sollen. „Die Infrastruktur und die Forschungsmöglichkeiten an den Instituten werden beim wissenschaftlichen Nachwuchs hoch geschätzt. Um unsere Attraktivität als Arbeitgeber zu steigern, müssen wir diesen Standard halten und investieren folglich zusätzliches Geld in die Nachwuchsförderung“, so Stratmann.
Die neue Förderstruktur wurde von einem Arbeitskreis unter Leitung von Vizepräsident Bill S. Hansson ausgearbeitet. Ein weiterer Teil dieses umfassenden Pakets zur Weiterentwicklung der Ausbildungs- und Karrierebedingungen von Nachwuchswissenschaftlern in der Max-Planck-Gesellschaft sind die von einer Kommission unter Leitung von Reinhard Jahn und mit Beteiligung externer Fachleute erarbeiteten Leitlinien zur Betreuung von Doktoranden, die in der Sitzung des Senats der Max-Planck-Gesellschaft am 13. März 2015 beschlossen wurden. In Arbeit befindet sich noch das Programm zur Karriereplanung für Doktoranden und Postdoktoranden sowie ein erweitertes Konzept zur Doktorandenvertretung in der Max-Planck-Gesellschaft. Die neue Förderstruktur wird nach der Umstellungsphase etwa 50 Millionen Euro pro Jahr kosten. Die Mittel für die Neuordnung der Vergütungsstrukturen stammen aus den Etatsteigerungen vom Pakt für Forschung und Innovation II von Bund und Ländern.