Die Geistes-, Sozial- und Humanwissenschaftliche Sektion
Die Geistes-, Sozial- und Humanwissenschaftliche Sektion der Max-Planck-Gesellschaft umfasst insgesamt 21 Max-Planck-Institute an 16 Standorten in Deutschland, den Niederlanden und Italien. Das Themenspektrum der Institute reicht von der geistigen Entwicklung des Menschen und seinem gesellschaftlichen Zusammenleben, über die wirtschaftliche und rechtliche Ordnung und die Kulturgeschichte bis hin zur künstlerischen Äußerung der Geistigkeit des Menschen.
Die Institute weisen große Unterschiede in ihren Erkenntniszielen und in ihren Untersuchungsmethoden auf. Diese reichen von interpretativen, vergleichenden Verfahren in den Rechts-, Geschichts- und Kunstwissenschaften über qualitative und quantitative Messmethoden in den empirischen Sozialwissenschaften bis zu experimentellen Untersuchungen in der Psychologie und den Neurowissenschaften, die eine Brücke zu den Naturwissenschaften bilden. Interdisziplinarität und die Vereinigung verschiedener Forschungsschwerpunkte zeichnen die einzelnen Institute aus. Die beschleunigte Globalisierung hat erhebliche Konsequenzen für die wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und politischen Handlungsbedingungen in Europa. Die Herausforderungen, die durch die EU-Erweiterung und die Transformation der europäischen Gesellschaften hin zu einer Wissensgesellschaft ausgelöst wurden, machen ein fundiertes geistes- und sozialwissenschaftliches Verständnis der ihnen zugrundeliegenden Prozesse und deren Rahmenbedingungen erforderlich. Wichtige Themen für die Forschung sind dementsprechend die Auswirkungen dieser Prozesse auf Wachstum und Beschäftigung, die Voraussetzungen für erfolgreiche Innovation sowie die wissenschaftliche Fundierung gesellschaftlicher Integrationsprozesse.
Die Geistes-, Sozial- und Humanwissenschaftlichen Sektion gliedert sich in die Forschungsfelder Rechtswissenschaften, Recht und Wirtschaftswissenschaften, Sozial- und Verhaltenswissenschaften, Kulturwissenschaften sowie Humanwissenschaften.
1. Rechtswissenschaften
Die Forschungsperspektiven der rechtswissenschaftlichen Max-Planck-Institute sind rechtsvergleichend, international-rechtlich und historisch ausgerichtet. Die Forschungsthemen der juristischen Institute zielen typischerweise auf den Rechtsvergleich, das zwischen- und überstaatliche Recht, die Harmonisierung des Rechts, insbesondere auch aus einer europäischen Perspektive, das Steuerungspotential des Rechts und der Politik und deren Rolle in modernen Gesellschaften. Sie bringen Erkenntnisse über den bereits existierenden Vorrat an rechtlichen Lösungen für soziale Probleme, funktionale rechtliche und außerrechtliche Alternativen sowie Vorschläge für die Fortentwicklung des Rechts. Neben diesem horizontalen Vergleich rückt die vertikal angelegte Analyse der Interdependenzen zwischen nationalen, internationalen und supranationalen Ebenen des Rechts und der Rechtsetzung in die Forschungsperspektive. Dabei wird das gesamte Spektrum des Rechts in Gestalt von Privatrecht sowie des öffentlichen und des Strafrechts abgedeckt. Die fünf rechtswissenschaftlichen Institute der Sektion zeichnen sich aufgrund ihrer Fragestellungen und rechtsvergleichenden Perspektive durch ein hohes Maß an Internationalität und Interdisziplinarität aus. Die rechtsvergleichende und international-rechtliche Ausrichtung der juristischen Max-Planck-Institute und ihre spezifische Kompetenz, die sie darin erworben haben, führen zu einer großen politischen und gesellschaftlichen Nachfrage nach wissenschaftlichen Beratungsdienstleistungen in der in- und ausländischen Gesetzgebung sowie zur Bereitstellung von Gutachten für Gerichte und Behörden.
- Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht (Heidelberg)
- Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht (Hamburg)
- Max-Planck-Institut zur Erforschung von Kriminalität, Sicherheit und Recht (Freiburg)
- Max-Planck-Institut für Rechtsgeschichte und Rechtstheorie (Frankfurt a.M.)
2. Recht und Wirtschaftswissenschaften
Die Arbeiten der juristischen und wirtschaftswissenschaftlichen Institute sind von großer gesellschaftlicher Relevanz. Diese vier Institute kombinieren Forschung aus juristischer und ökonomischer Perspektive und bilden ein gesondertes Forschungsfeld. Forschungsthemen sind etwa die Finanzierung der Sozialsysteme, Wettbewerb als Steuerungsinstrument im Gesundheitswesen, die Auswirkungen sozialrechtlicher Regelungen auf das ökonomische Verhalten oder der Schutz von Patent- bzw. Urheberrechten.
- Max-Planck-Institut zur Erforschung von Gemeinschaftsgütern (Bonn)
- Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb (München)
- Max-Planck-Institut für Steuerrecht und Öffentliche Finanzen (München)
- Max-Planck-Institut für Sozialrecht und Sozialpolitik (München)
3. Sozial- und Verhaltenswissenschaften
Im Zentrum der Forschungen sozial- und verhaltenswissenschaftlicher Institute steht die Erklärung kollektiven und individuellen Handelns in seiner Abhängigkeit von Institutionen, Situationen, sozialem Wandel und den Lebensgeschichten der Einzelnen. Die sozialwissenschaftlich orientierten Institute untersuchen das Handeln kollektiver sozialer Akteure in seinem jeweiligen historischen, kulturellen, gesellschaftlichen und politischen Kontext.
- Max-Planck-Institut für Gesellschaftsforschung (Köln)
- Max-Planck-Institut für Bildungsforschung (Berlin)
- Max-Planck-Institut für ethnologische Forschung (Halle)
- Max-Planck-Institut für demografische Forschung (Rostock)
- Max-Planck-Institut zur Erforschung multireligiöser und multiethnischer Gesellschaften (Göttingen)
4. Kulturwissenschaften
Die Forschungen der historisch arbeitenden kulturwissenschaftlichen Max-Planck-Institute sind auf Vorbedingungen und Entstehungszusammenhänge von Kultur und Sinngebung und damit auf die Untersuchung der Ausbildung kultureller Formen ausgerichtet, innerhalb derer Wissen, Werte, Meinungen, Konzeptionen oder auch Kunst produziert werden. Im Forschungsfeld Kulturwissenschaften gilt in einem besonderen Maße, dass die Probleme die Methodik und nicht umgekehrt die Methodik die Probleme definieren. Es existiert somit kein verbindliches Bündel an Methoden und Techniken, die die Forschungsarbeit der Institute charakterisieren könnte. Ihnen gemeinsam ist jedoch die Überzeugung, dass die Erforschung der menschlichen Kultur einen komparativen Ansatz notwendig macht. Die Arbeitsbereiche und Themen der Institute, die diesem Forschungsfeld zugeordnet sind, sind sehr unterschiedlich. Sie reichen von der Architektur der italienischen Renaissance zu den Dynamiken des Experiments in der modernen Mikrobiologie, von der Säkularisierung des modernen Europa zur Entstehung der wissenschaftlichen Persona.
- Kunsthistorisches Institut in Florenz - Max-Planck-Institut (Florenz)
- Bibliotheca-Hertziana – Max-Planck-Institut für Kunstgeschichte (Rom)
- Max-Planck-Institut für Wissenschaftsgeschichte (Berlin)
5. Humanwissenschaften
Erfolgreiche Forschung auf dem Gebiet der Humanwissenschaften setzt hochgradig vernetzte Zusammenarbeit zwischen geisteswissenschaftlichen und naturwissenschaftlichen Disziplinen voraus. So müssen genetische oder neuroanatomische Grundlagen menschlichen Verhaltens in Bezug auf ihre Wechselwirkung mit seinen kulturellen Grundlagen untersucht werden oder Unterschiede zwischen biographischen Entwicklungsverläufen im hohen Alter vor dem Hintergrund aktueller gesundheitlicher Voraussetzungen, familiärer Konstellationen oder gar gesellschaftlicher oder ökonomischer Bedingungen erforscht werden.