Max-Planck-Institut für Sozialrecht und Sozialpolitik
Das Max-Planck-Institut für Sozialrecht und Sozialpolitik widmet sich in interdisziplinärer Ausrichtung sozialpolitischen Fragestellungen aus juristischer und ökonomischer Sicht. Die Abteilung für ausländisches und internationales Sozialrecht erforscht die Eigenheiten des Sozialrechts als Instrument zur Realisierung sozialpolitischer Maßnahmen wie als besonderes Gebiet des Verwaltungsrechts, vornehmlich durch vergleichende Arbeiten. Im Mittelpunkt stehen dabei Systeme zur Absicherung sozialer Risiken wie Krankheit, Alter, Pflegebedürftigkeit, Invalidität, Arbeitslosigkeit und Unfall sowie Systeme der sozialen Förderung und sozialen Hilfe. Von zentraler Bedeutung ist die systematische Erforschung der wichtigsten Entwicklungen des Sozialrechts, insbesondere der Reformen der sozialen Sicherungssysteme in entwickelten Staaten, der Europäisierung und Internationalisierung des Sozialrechts und des Aufbaus von Sozialleistungssystemen in Entwicklungsländern. Die zweite Abteilung des Instituts, das Munich Center for the Economics of Aging (MEA), erforscht sozialpolitische Fragestellungen, die mit dem demographischen Wandel und der Alterung der Bevölkerung zusammenhängen. Das MEA erstellt Modelle, die sich auf deutsche, europäische und globale Daten stützen, und leitet aus ihnen empirisch fundierte Handlungsempfehlungen für die Wirtschaftspolitik ab. Es ist in zahlreiche internationale Forschungsnetzwerke eingebunden und verbindet wissenschaftliche Grundlagen- und anwendungsorientierte Forschung mit wissenschaftlich fundierter Politikberatung. Beide Abteilungen arbeiten vor allem bei den Auswirkungen sozialrechtlicher Regelungen auf das ökonomische Verhalten im In- und Ausland eng zusammen.
Kontakt
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Promotionsmöglichkeiten
Dieses Institut hat keine International Max Planck Research School (IMPRS).
Es gibt jedoch die Möglichkeit zur individuellen Promotion bei den Direktoren bzw. Direktorinnen und in den Forschungsgruppen.