Max-Planck-Institut zur Erforschung von Kriminalität, Sicherheit und Recht
Das Max-Planck-Institut zur Erforschung von Kriminalität, Sicherheit und Recht (ehemals Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht) gliedert sich in drei Forschungsabteilungen: Kriminologie, Öffentliches Recht und Strafrecht. In der Abteilung Kriminologie wird darüber geforscht, welche individuellen Veranlagungen und welche Umweltfaktoren Menschen dazu bringen, eine Straftat zu begehen. Hierfür werden wissenschaftliche Langzeitstudien mit Verhaltensexperimenten in der Virtual Reality-Welt kombiniert. Die Abteilung Öffentliches Recht beschäftigt sich mit dem Recht der öffentlichen Sicherheit. Untersucht wird, wie die Rechtsordnung auf Gefahren reagieren kann, um möglichst Straftaten und andere Schäden bereits im Vorfeld zu verhindern. In der Abteilung Strafrecht wird zu den Grundlagen des Strafrechts, zu Verbotsnormen und Kriminalstrafen unter den Bedingungen von Globalisierung und der sozialen wie kulturellen Fragmentierung von gesellschaften geforscht. Die Forschungsausrichtung des Instituts ist grundlagenorientiert und durch den interdisziplinären rechts-, sozialwissenschaftlichen und psychologischen Forschungsansatz zugleich anwendungsorientiert.
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