Max-Planck-Institut für Rechtsgeschichte und Rechtstheorie
Am Max-Planck-Institut für Rechtsgeschichte und Rechtstheorie (ehemals Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte) forschen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zu den historischen Formen von Recht in globalhistorischer wie vergleichender Perspektive sowie zur Rechtstheorie im multidisziplinären Kontext. Im Mittelpunkt der Forschungen stehen Beobachtungen von Recht, seiner Konstitution, Legitimation, Transformation und Praxis. Besondere Aufmerksamkeit gilt der Verortung von historischen Formen von ‚Recht’ im Kontext anderer normativer Ordnungen. Die Einrichtung einer Abteilung mit einem Schwerpunkt auf einer multidisziplinär ausgerichteten Rechtstheorie im Jahr 2020 erweitert den Arbeitsbereich des Instituts auf spezifisch rechtstheoretische Fragen.
Das Institut sieht es als seine wichtigste Aufgabe an, durch theoretisch reflektierte historische Forschung im Bereich von Recht und anderen Formen von Normativität einen spezifischen Beitrag zur Grundlagenforschung der Rechts- und Sozialwissenschaften sowie der historischen Geisteswissenschaften zu leisten.
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Promotionsmöglichkeiten
Dieses Institut hat keine International Max Planck Research School (IMPRS).
Es besteht die Möglichkeit zur individuellen Promotion bei den Direktoren und Forschungsgruppenleitern.